Das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Denzlingen

Veröffentlicht am 23.09.2018 in Fraktion
Zur in der letzten Gemeinderatssitzung behandelten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Denzlingen finden Sie hier eine Stellungsnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion durch Jochen Himpele.

Das übersichtliche 83 Seiten starke Zahlenwerk der Jahresrechnung zeugt von einer professionellen Arbeit der Kämmerei. Herzlichen Dank an das Team Ziegler, Klemm und Mitarbeiter. Wie bereits am 04.04.2017 diskutiert, fallen auch in diesem Jahr die Differenzen der Planungsansätze und den tatsächlichen, sehr erfreulichen Ergebnissen der Jahresrechnung 2017 auf. Die erhöhten Einnahmen einiger Steuern, die erstmalige Zuweisung für die Integrationsarbeiten und der Grundsatz strengster Sparsamkeit, Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit sind Merkmale des Hauhaltsplanvollzuges.

Erfreulich ist die Tatsache, dass zwischen Einbringung des Haushaltes 2017 und Schlussrechnung 2017 die Rücklagen erheblich gesteigert werden konnten.


Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden zum wiederholten Male gesenkt: 2016: € 440.874 – 2017 € 333.993. Im letzten Jahr bekamen wir die Antwort, dass Gebäude und Grundstücke durch die Einsparungen nicht vernachlässigt werden .Hier sollten weitere Überlegungen der Kämmerei greifen, die Kostenkalkulationen bzw. die Notwendigkeit der Realisierung aller geplanten Maßnahmen besser umzusetzen bzw. nicht nur auf das Minimum zu begrenzen. Allerding ist es für einen Außenstehenden schwer erklärbar, wenn einerseits ein rentierliches Darlehen in Höhe von 146 TSD aufgenommen werden musste und andererseits 4.151.806 € an Haushaltsausgabenreste in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden. Es gibt dafür verschieden Gründe, auf die im Bericht detailliert eingegangen wird.


Die SPD – Fraktion nimmt die Feststellung der Jahresrechnung 2017, wie auf Seite 5 der Vorlage dargestellt, zur Kenntnis und beanstandet diese nicht.

 

Ein paar Fragen zur Jahresrechnug 2017:


S. 28: Gibt es Gründe, weshalb keine Benutzungsgebühren des
Rettungszentrums in die Planung aufgenommen wurden?


S. 33: Weshalb erfolgte noch keine Ausgabenerstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz durch das LRA?


S.53: Mit Recht weisen Sie darauf hin, dass Zahlungen der
Abschreibung in der Kameralistik neutral sind. Im Neuen kommunalen
Haushaltsrecht sind die Abschreibungen zu erwirtschaften. Ist es
möglich, für uns eine Tabelle zu erstellen, aus der ersichtlich wird,
wieviel Jahre die einzelnen Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind?

Gez. J. Himpele

 

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